Das Steuergeheimnis: §30 Abgabenordnung |
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Einleitung zum 30 der Abgabenordnung Das Steuergeheimnis ist in der BRD im 4. Abschnitt 30 der Abgabenordnung geregelt. Die Wahrung des Steuergeheimnis stellt ein Grundpfeiler dieser Abgabenordnung dar. Es wird als rechtsstaatliche Grundprinzip betrachtet, wenn auf der einen Seite der Steuerpflichtige seine Verhältnisse vollständig offenbart, andererseits dieser Offenbarungspflicht kein Geheimhaltungspflicht gegenübersteht. Eine Fehlentscheidung der betreffenden Instanzen durch Offenbarung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen ist unter Strafe gestellt. In meiner Abhandlung zum Steuergeheimnis 30 AO beziehe ich mich zum grössten Teil auf den Kommentar zum AO von Tibke / Kruse Ausgabe September 1994. Passagen, die ich aus anderer Literatur entnommen habe, werden im Anhang II aufgeführt. Historischer Entwicklung des Steuergeheimnis Die Grundzüge des heutigen Steuergeheimnis wurden bereits 1906 im Preussischen Steuerrecht verwirklicht. Im Preussischen EinkStG 57 vom 19.06.1906 und im Gesetz über einen ausserordentlichen Wehrbeitrag vom 03.07.1913 62 sowie im BesitzStG 82 vom gleichen Tag waren Bestimmungen darüber enthalten. Ferner wurde schon im Wehrbeitragsgesetz angeordnet, dass die Strafverfolgung wegen Verletzung des Steuergeheimnisses nur im gerichtlichen Verfahren stattzufinden hat.
Kategorie: Books Hersteller: GRIN
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