billiger.ch - Preise vergleichen und günstig einkaufen  
Das schweizer Preisvergleichsportal ?
 Probleme in der Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III
Kein Bild verfügbar  
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der körperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungsträger (RV-Träger) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklärt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprägt ist und dass die höchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zögerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Grossteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist. Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig und wird von seinem Arbeitgeber gekündigt. Während des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begründung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Während das Widerspruchsverfahren noch läuft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug ¿ausgesteuert¿. Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfähig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und stützt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Trägers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch läuft. In dem Bescheid der AA wird dem Versicherten mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Fragen untersucht werden, wie die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III richtig angewandt werden muss und welche Problemkonstellationen daraus entstehen können.

Kategorie: Books
Hersteller: GRIN

41,90 CHF

Lieferzeit: 1-2 Werktagen
 
Merkzettel (0) Löschen
Ihr Merkzettel ist leer
News (4) Zur Übersicht
3,5 Mio Angebote
3,5 Million Angebote bei billiger.ch
Spitzenposition beim Pagespeed
7 Jahre in Folge höchste Werte bei Pagespeed Insight von Google
2 Mio Angebote
2 Million Angebote bei billiger.ch
billiger.ch - Relaunch
Relaunch des schweizer PV-Portals
Vorschäge
Diese Website verwendet eigene Cookies und Cookies von Dritten für Analysen und Werbung. Wenn Sie Ihren Besuch fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung solcher Cookies zu. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
| AGB | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Haftungsbeschränkungen | Hilfe |