Beschränkungen des Schutzes von Kennzeichen gemäß § 23 MarkenG |
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23 MarkenG beschränkt den Schutz von Kennzeichen. 23 Nr. 1 MarkenG stellt die Benutzung des eigenen Namens von Ansprüchen des Kennzeicheninhabers frei, Nr. 2 die als beschreibende Angabe und Nr. 3 die des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis, insbesondere im Zubehör- und Ersatzteilgeschäft. Alle drei Tatbestände stehen unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstösst. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestände des 23 MarkenG. Weiterhin behandelt sie eine mögliche Übertragung der Wertungen des 23 MarkenG auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, 5 Abs. 2 UWG, und macht Vorschläge für eine Erweiterung des 23 MarkenG, die jüngere Rechtsentwicklungen aufnimmt.
Kategorie: Books Hersteller: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
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