Wasner, B: Canon 1098 (Arglistige Täuschung bei der Eheschli |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 2, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für praktische Theologie), Veranstaltung: Was tun, wenn die Ehe scheitert?, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, wie eine Eheschliessung zu bewerten ist, wenn einer der beiden Partner im Vorfeld über eine wesentliche Eigenschaft des anderen arglistig getäuscht worden ist, beschäftigte schon vor 1983 Rechtsprechung und Wissenschaft; insbesondere auf Anregung des Kirchenrechtlers Heinrich Flatten wird die so genannte 'arglistige Täuschung' seit 1957 diskutiert. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung machten nicht nur drastische Beispiele deutlich, sondern diese erwuchs auch aus dezidiert theologischen Überlegungen. Im Zuge des II. Vaticanums trat ein bedeutender Perspektivwechsel ein, der sich in der Kodifizierung der arglistigen Täuschung als eigenständigem Tatbestand im Gesetzbuch der Kirche manifestiert hat. Trotz einer umfangreichen wissenschaftlichen Vorarbeit kam so ein Kanon zustande, der viele Fragen - nur teilweise bewusst - offen lässt. Georg Bier weist in seiner Lizentiatsarbeit1 darauf hin, dass beispielsweise Flattens berühmtester Musterfall nach dem c. 1098 CIC/83 keine Nichtigkeit nach sich zöge. Eine Problematik, die auch zustande kommt, weil es sich bei dem betreffenden Kanon - und besonders seinen wesentlichen, einschränkenden Elementen - ausweislich der Protokolle der Reformkommission, um einen Kompromisstext handelt. Über den bei der Interpretation und Anwendung des Kanons auftauchenden Bestand an Problemen ist sich eine grosse Mehrzahl der Literatur weitestgehend einig, wenn es auch in den einzelnen Sachfragen unterschiedliche Schlussfolgerungen mit unterschiedlicher Überzeugungskraft gibt. In der bereits erwähnten Lizentiatsarbeit spitzt sich die Problemlage in einer Neuformulierung des Kanons zu. Im Spiegel der bearbeiteten Literatur würde ich diesem Gedanken nicht hinzufügen wollen und können, weil neue Erkenntnisse nach Art und Umfang dieser Arbeit nicht zu erwarten sind. Ich beschränke mich also darauf, das Anliegen Flattens, seine Kodifizierung und die auftauchenden Probleme des Kanons zu referieren. Sofern es möglich ist, werde ich dazu auch jeweils persönlich Stellung beziehen, um eine abgerundete Zusammenfassung und Bewertung zu ermöglichen.
Kategorie: Books Hersteller: GRIN
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