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 Die Bewertung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Emden, Veranstaltung: Sonderprobleme IFRS, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen international stärker zu vereinheitlichen und ein höheres Mass an Transparenz zu schaffen, initiierte das IASB im Juli 2001 das Projekt ¿Business Combinations¿. Das Ergebnis der ersten Phase dieses Projektes war die Verabschiedung des Standards IFRS 3 im März 2004, der - i.V.m. IAS 38 (rev. 2004) - die Aktivierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten bei Unternehmenszusammenschlüssen konkretisiert und neu regelt. Wesentliches Merkmal dieser Neuregelung war die Abschaffung der Interessenzusammenführungsmethode. Statt bei der Unternehmensakquisition alle Aktiva und Passiva zu Buchwerten in die Konsolidierungsbilanz zu übernehmen ist nun die Erwerbsmethode anzuwenden, in deren Rahmen eine Kaufpreisallokation durchgeführt wird. In einem ersten Schritt sind dabei sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, sowie Eventualverbindlichkeiten des akquirierten Unternehmens zu identifizieren und auf ihre Ansatzfähigkeit nach IFRS zu überprüfen. Diese Analyse umfasst neben den materiellen insbes. die immateriellen Vermögenswerte des Unternehmens. Hierzu zählt neben der Erfassung der bereits bilanzierten immateriellen Ressourcen v.a. die Identifikation der selbst erstellten und noch nicht in der Bilanz aufgeführten immateriellen Vermögenswerte. Im Folgenden sind die identifizierten und ansatzfähigen Bilanzpositionen zum Erwerbsstichtag und unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauer vollständig neu zu bewerten. Massgeblich für diese Bewertung ist der jeweils beizulegende Zeitwert, sog. Fair Value. Der Fair Value ist der Betrag, zu dem sachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen bzw. eine Verbindlichkeit zu begleichen. Abschliessend werden sämtliche Bilanzpositionen in eine Neubewertungsbilanz überführt. Aus der Differenz zwischen dem Gesamtkaufpreis und der Summe der neubewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten resultiert der Geschäfts- oder Firmenwert. Da der Geschäfts- oder Firmenwert aber nicht mehr planmässig abzuschreiben ist, sondern jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft werden muss, bedarf es umfangreicher und konkreter Vorschriften hinsichtlich der Erfassung und Bewertung immaterieller Ressourcen...

Kategorie: Books
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