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 Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung.
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Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoss gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismässig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG nicht entgegen.

Kategorie: Books
Hersteller: Duncker & Humblot

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